Noch ein paar Hintergrundinformationen!
Ich führe
hier keinen Rosenkrieg mit Frau K., das habe ich nie getan. Selbst mein ärgster
Feind kann mir nicht nachreden,
daß ich nach unserer Trennung
jemals ein schlechtes Wort über sie verbreitet habe
oder mich auch
nur im entferntesten in ihre Angelegenheiten eingemischt habe.
Leider kann
ich das Gleiche von Frau K. nicht behaupten.
Mir ist da Einiges zu Ohren
gekommen, OK, das konnte ich ignorieren, solange mir damit nicht unmittelbar
geschadet wird.
Nur, jetzt ist die Schmerzgrenze überschritten.
Bei
Urkundenfälschung in betrügerischer Absicht hört der Spaß
wohl entgültig auf.
Ich hatte
mit Frau M., der ich eine meiner Hündinnen in Obhut gegeben hatte
eine
eindeutige und unter Zeugen getroffene Vereinbarung
hinsichtlich der Rückgabe
des "Flöckchens".
Plötzlich reagiert Frau M. in der Form,
daß Sie nicht bereit ist, sich an diese Vereinbarung zu halten.
Der
Grund: Frau K. gibt sich als Eigentümer aus.
Es wird
also zu einer gerichtlichen Klärung kommen.
Bloß, die Gegenseite
versucht mit allen möglichen Tricks, die Sache in die Länge zu
ziehen.
(Verständlicherweise werde ich hier nicht alle unsere Gegenargumente
aufführen, um meine Munition
bei einer zu erwartenden Verhandlung nicht
vorzeitig zu verschießen.)
Nachdem ich jetzt jedoch in den Besitz besagter
Ahnentafel, auf der sich Frau K. als Eigentümer deklariert, gelangt bin,
habe
ich Frau K. nochmals die Gelegenheit geboten, sich aus dieser Angelegenheit
zurück zu ziehen.
Die einfachste Lösung für Sie als "angebliche
Eigentümerin" wäre gewesen,
Frau M. mitzuteilen, daß
sie das "Flöckchen" sofort zurück zu geben hat.
Dem hätte
Frau M. auch nicht widersprechen können und
damit wäre die Sache
vom Tisch gewesen.
Mit der Zusicherung, sich zukünftig entgültig
aus meinem Privatleben herauszuhalten,
hätte ich eventuell das Ganze,
Frau K. betreffend, auf sich beruhen lassen.
Die von mir gesetzte
Frist, 1. Mai 2010, hat Frau K. ungenutzt verstreichen lassen.
Das Flöckchen
befindet sich (hoffentlich) immer noch bei Frau M.
und somit kein Fortschritt
in dieser Angelegenheit.
Um sicher
zu stellen, daß sich der Rechtsstreit mit Frau M. nicht zur unendlichen
Geschichte ausweitet,
bei der eventuell das Flöckchen zwischenzeitlich
an Altersschwäche verstirbt,
deshalb meine Strafanzeige gegen Frau K.
zur Klärung der Eigentumsverhältnisse.
Ich kann
genügend Zeugen benennen, die bestätigen werden, daß ich der
Eigentümer bin
und die Hündin auch stets in meinem Besitz hatte.
Mal
sehen, welche Nachweise Frau K., außer dieser ominösen Ahnentafel,
noch für ihre Behauptung erbringen kann.
Frau K. wird zukünftig
dann etwas gründlicher Nachdenken, welche Folgen es haben kann,
wenn
man sich in die Angelegenheiten anderer Leute einmischt, mit der Absicht diesen
zu schaden.
Sie gehört offensichtlich zu den Unbelehrbahren, logischerweise
werde ich jetzt Schritte unternehmen,
daß auch Außenstehenden
die Augen geöffnet werden.