Noch ein paar Hintergrundinformationen!

Ich führe hier keinen Rosenkrieg mit Frau K., das habe ich nie getan. Selbst mein ärgster Feind kann mir nicht nachreden,
daß ich nach unserer Trennung jemals ein schlechtes Wort über sie verbreitet habe
oder mich auch nur im entferntesten in ihre Angelegenheiten eingemischt habe.
Leider kann ich das Gleiche von Frau K. nicht behaupten.
Mir ist da Einiges zu Ohren gekommen, OK, das konnte ich ignorieren, solange mir damit nicht unmittelbar geschadet wird.
Nur, jetzt ist die Schmerzgrenze überschritten.
Bei Urkundenfälschung in betrügerischer Absicht hört der Spaß wohl entgültig auf.

 

Ich hatte mit Frau M., der ich eine meiner Hündinnen in Obhut gegeben hatte
eine eindeutige und unter Zeugen getroffene Vereinbarung
hinsichtlich der Rückgabe des "Flöckchens".
Plötzlich reagiert Frau M. in der Form, daß Sie nicht bereit ist, sich an diese Vereinbarung zu halten.
Der Grund: Frau K. gibt sich als Eigentümer aus.

Es wird also zu einer gerichtlichen Klärung kommen.
Bloß, die Gegenseite versucht mit allen möglichen Tricks, die Sache in die Länge zu ziehen.
(Verständlicherweise werde ich hier nicht alle unsere Gegenargumente aufführen, um meine Munition
bei einer zu erwartenden Verhandlung nicht vorzeitig zu verschießen.)
Nachdem ich jetzt jedoch in den Besitz besagter Ahnentafel, auf der sich Frau K. als Eigentümer deklariert, gelangt bin,
habe ich Frau K. nochmals die Gelegenheit geboten, sich aus dieser Angelegenheit zurück zu ziehen.
Die einfachste Lösung für Sie als "angebliche Eigentümerin" wäre gewesen,
Frau M. mitzuteilen, daß sie das "Flöckchen" sofort zurück zu geben hat.
Dem hätte Frau M. auch nicht widersprechen können und
damit wäre die Sache vom Tisch gewesen.
Mit der Zusicherung, sich zukünftig entgültig aus meinem Privatleben herauszuhalten,
hätte ich eventuell das Ganze, Frau K. betreffend, auf sich beruhen lassen.

Die von mir gesetzte Frist, 1. Mai 2010, hat Frau K. ungenutzt verstreichen lassen.
Das Flöckchen befindet sich (hoffentlich) immer noch bei Frau M.
und somit kein Fortschritt in dieser Angelegenheit.


Um sicher zu stellen, daß sich der Rechtsstreit mit Frau M. nicht zur unendlichen Geschichte ausweitet,
bei der eventuell das Flöckchen zwischenzeitlich an Altersschwäche verstirbt,
deshalb meine Strafanzeige gegen Frau K. zur Klärung der Eigentumsverhältnisse.

Ich kann genügend Zeugen benennen, die bestätigen werden, daß ich der Eigentümer bin
und die Hündin auch stets in meinem Besitz hatte.
Mal sehen, welche Nachweise Frau K., außer dieser ominösen Ahnentafel, noch für ihre Behauptung erbringen kann.

Frau K. wird zukünftig dann etwas gründlicher Nachdenken, welche Folgen es haben kann,
wenn man sich in die Angelegenheiten anderer Leute einmischt, mit der Absicht diesen zu schaden.
Sie gehört offensichtlich zu den Unbelehrbahren, logischerweise werde ich jetzt Schritte unternehmen,
daß auch Außenstehenden die Augen geöffnet werden.

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